Alkohol am Steuer
Durch Alkohol am Steuer wird nach den Statistiken vom Verband der Haftpflichtversicherer jeder vierte schwere Unfall verursacht. Auch zahlreiche Aufklärungsaktionen und verschärfte Kontrollen i.V.m. Strafverschärfung konnten keine wesentlichen Reduzierungen an der Anzahl der Fahrten unter Alkohol vermelden. Nach Schätzungen wird nur jede 250. Fahrt unter Alkohol aufgedeckt.
Wirkung von Alkohol
Die Wirkung des Alkohols besteht in der
- 1. Phase: Lockerung der Persönlichkeit, Steigerung des Selbstbewusstseins, Wegfall von Hemmungen
- 2. Phase: Ermüdung, Nachlassen des Auffassungsvermögens sowie der Reaktionsfähigkeit
- 3. Phase: Narkosestadium
- 4. Phase: Lähmung des Atemzentrums
Blutalkoholkonzentration und körperliche Reaktionen
Blutalkoholkonzentration jeweils in Promille (‰):
- 0,03 - Grundpegel des Blutes
- 0,3 - erste Gangstörungen
- 0,4 - Gesichtsfeld leicht eingeschränkt
- 0,5 - Blindzielbewegung gestört (Finger-Finger-Versuch)
- 0,6 - Reaktionszeit verlängert, leichte Sprachstörung
- 0,7 - leichtes Augenzittern
- 1,0 - mäßiger Rausch
- 1,1 - Lenkbewegungen gestört, Sehfeld auf 2/3 reduziert
- 1,4 - kräftiger Rausch, Grenze für koordinierte Reaktion
- 2,0 - Bewusstsein stark eingetrübt, Erinnerung aufgehoben
- 4,0 - tödliche Konzentration
Folgenlose Alkoholfahrt und Ahndung in Deutschland
Stand: 1.1.2002
- ab 0,3 ‰: Entzug der Fahrerlaubnis nur bei Ausfallerscheinungen (z.B. Unfall), Geldstrafe + 7 Punkte
- ab 0,5 ‰: 1 bis 3 Monate Fahrverbot, 250 ... 750 € Geldstrafe + 4 Punkte
- ab 1,1 ‰: Entzug der Fahrerlaubnis, Geldstrafe + 7 Punkte
- ab 1,5 ‰: Entzug der Fahrerlaubnis durch Fahrradfahren unter Alkohol
- ab 1,6 ‰: MPU-Grenze (zur Wiedererteilung ist der positive Nachweis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung notwendig)
Siehe auch
Rechtshinweis
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |