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Er bewilligte den Ständen auf dem Reichstag zu Saragossa 1287 die so genannten Unionsprivilegien, wonach die Stände, falls der König ohne richterlichen Spruch der Reichsversammlung gegen ein Ständemitglied Strafen verhängte, einen andern Herrn wählen durften. Um die Ruhe nach außen herzustellen, schloss er 1291 zu Brignoles mit Frankreich Frieden, starb aber bald darauf kinderlos und hinterließ seinem Bruder Jakob II den Thron.
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