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Ein Beispiel für eine actio pro socio wäre folgendes: Die aus den Gesellschaftern A, B und C bestehende Gesamthandsgesellschaft hat gegen ihre Gesellschafter Anspruch auf Zahlung eines Gesellschafterbeitrages in Höhe von x. Während A seinen Beitrag erbringt, weigern sich B und C in kollusivem Zusammenwirken, ihren Beitrag zu erbringen oder den jeweils anderen durch eine Klage der Gesellschaft auf Zahlung seines Beitrages in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall kann A den Anspruch der Gesellschaft gegen B und C im eigenen Namen für die Gesellschaft geltend machen, B und C also auf Zahlung an die Gesellschaft verklagen.
Das Recht, gegen einzelne Gesellschafter im Wege der actio pro socio vorzugehen, ist unmittelbarer Ausfluß des Mitgliedschaftsrechts des einzelnen Gesellschafters.
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