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Hierzu gehören z.B. das Einsammeln und Befördern von Abfällen, Recyclingverfahren zur Gewinnung von Energie oder Grundstoffen, die Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen oder die Ablagerung auf Mülldeponien.
Da es sich bei Abfällen in der Regel um problematische Stoffe handelt, die bei unsachgemäßer Handhabung die Umwelt gefährden können, ist die Abfallentsorgung durch zahlreiche internationale und nationale Gesetze und Verordnungen geregelt. Beispiele dafür sind die Abfallverbringungs-Verordnung, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz oder die Nachweisverordnung.
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